Anrechnung von Lehrkräftewochenstunden für die Organisation des Ganztags

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Die Möglichkeit der Inanspruchnahme sogenannter Koordinierungs-LWS durch die Beauftragten des Ganztags an den Schulen unterliegt zukünftig klaren Kriterien, um die bestehenden Möglichkeiten fairer zu gestalten.

Eine Lehrerwochenstunde kann mit dem Beginn des Schuljahres 2026/27 generell jede ganztägig arbeitende Schule als Anschub nutzen. Die Inanspruchnahme weiterer Koordinierungsstunden richtet sich nach dem Umfang der realisierten Angebotseinheiten. Ab 35 Angebotseinheiten können 2 Lehrerwochenstunden und ab 70 Angebotseinheiten 3 Lehrerwochenstunden für die Planung und Organisation des ganztägigen Lernens gewährt werden. Sollte eine Schule sogar 100 Angebotseinheiten im Ganztag realisieren, können der verantwortlichen Lehrkraft erstmalig 4 Stunden für die Koordinierungstätigkeit angerechnet werden.

Übergangsweise wird von der bisherigen Voraussetzung, dass die Mindestanzahl an Unterricht ergänzenden Angebotseinheiten für die Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten ist, abgesehen. Auch wenn die Soll-Angebotszahl mangels ausreichend zur Verfügung stehender außerschulischer Kooperationspartner nicht erreicht wird, können die Koordinierungs-LWS in Anspruch genommen werden.

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