Neue ganztägig arbeitende Schulen in M-V

Neue ganztägig arbeitende Schulen in M-V

Der Ausbau des Netzes an ganztägig arbeitenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern geht weiter voran. Zum Schuljahr 2019/2020 nehmen fünf weitere Grundschulen die Arbeit als ganztägig arbeitende Grundschulen auf. Die Schulen sind im staatlichen Schulamtsbereich Greifswald Grundschule Leopoldshagen und Dahlien-Grundschule Bad Sülze, im staatlichen Schulamtsbereich Rostock Grundschule „Kleine Birke“ Rostock und Grundschule Rerik sowie im staatlichen Schulamtsbereich Schwerin Grundschule Selmsdorf.

13 bestehende Ganztagsschulen im Sekundarbereich I haben sich weiterentwickelt und arbeiten zukünftig in teilweise gebundener beziehungsweise voll gebundener Form:

Die acht neuen voll gebundenen Ganztagsschulen sind im staatlichen Schulamtsbereich Greifswald Regionale Schule „Robert Koch“ Grimmen, Regionale Schule Reinberg, Regionale Schule „Am Grünen Berg“ Bergen, Regionale Schule mit Grundschule Gingst und Regionale Schule mit Grundschule „Lindenschule“ Ducherow, im staatlichen Schulamtsbereich Neubrandenburg Regionale Schule mit Grundschule „Hans Fallada“ Feldberg und  Sportgymnasium Neubrandenburg sowie im staatlichen Schulamtsbereich Rostock Verbundene Regionalschule und Gymnasium Rövershagen.

Die fünf neuen teilweise gebundenen Ganztagsschulen sind im staatlichen Schulamtsbereich Neubrandenburg Regionale Schule mit Grundschule Penzlin und  Regionale Schule Rechlin, im staatlichen Schulamtsbereich Rostock Regionale Schule „Heinrich Schliemann“ Neubukow und Regionale Schule mit Grundschule Buchenberg Bad Doberan sowie im staatlichen Schulamtsbereich Greifswald Regionale Schule „Ostseeschule“ Ückeritz.

Im neuen Schuljahr gibt es damit in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 343 ganztägig arbeitende Schulen, davon 153 Grundschulen und 190 weiterführende Schulen. Die Zahl der voll gebundenen Ganztagsschulen ist 99, teilweise gebundenen Ganztagsschulen 52 und offenen Ganztagsschulen 39.


Schulen, die im Schuljahr 2020/2021 Ganztagsschulen oder volle Halbtagsgrundschulen werden wollen, können bis zum 30.09.2019 einen Antrag stellen.

Antrag auf Einrichtung einer Form des ganztägigen Lernens bzw. auf Weiterentwicklung der bestehenden Ganztagsschule[MP1] 

Bild entfernt.Verwaltungsvorschrift „Ganztägiges Lernen an öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 28.03.2018