Ganztagsangebote von Schüler/innen für Schüler/innen

Nachhilfe

Da sich während der Corona-Zeit das Tutorenprogramm „Schülernachhilfe“ sehr bewährt hat, kann es mit Beginn des neuen Schuljahres wieder starten – jetzt als ergänzendes Angebot des ganztägigen Lernens.

Geeignete Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 9 können im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit mit maximal drei Schülerinnen und Schülern arbeiten. Mit den Tutorinnen und Tutoren wird der übliche Kooperationsvertrag für ehrenamtlich tätige Einzelpersonen geschlossen, der bei minderjährigen Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern allerdings zusätzlich von den Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen ist. Der Vertrag sollte eine Mindestlaufzeit von einem Schulhalbjahr haben, wobei die Angebotsdurchführung auf Abruf bzw. konkreten Nachhilfebedarf ausgerichtet sein soll. Die „Schülernachhilfe“ findet ausschließlich in der Schule statt, als Ansprechperson sollte eine verantwortliche Lehrkraft benannt sein.

Eine Tutorin bzw. Tutor kann pro Woche ein Angebot von 45 Minuten durchführen und dafür eine Aufwandsentschädigung in Höhe von max. 9 € pro 45 Minuten in Form einer Ehrenamtspauschale erhalten. Der Leistungsnachweis und die Leistungsabrechnung erfolgen mittels der regulären Anlage 2 zum Kooperationsvertrag. Die entsprechenden Dokumente finden Sie auf unserer Überblicksseite.

 

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