Fahrtkostenzuschuss für den ländlichen Raum wird eingeführt

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In den vergangenen Jahren wurde bei öffentlichen Veranstaltungen davon berichtet, dass die Zusammenarbeit von Ganztagsschulen im ländlichen Raum und potenziellen Anbieter von Ganztagsangeboten aufgrund oftmals langer Anfahrtswege und damit verbundener hoher Fahrkosten unattraktiv ist und oftmals deshalb nicht zustande kommt. 

Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll diesem Problem durch die Gewährung eines Fahrkostenzuschusses entgegengewirkt werden. Bei einer Entfernung von mindestens 15 km (einfache Fahrt) zwischen dem Durchführungsort des Ganztagsangebots und der Adresse des Kooperationspartners wird pro durchgeführter Tätigkeitseinheit ein pauschaler Fahrkostenzuschuss in Höhe von 5 € pro Termin gewährt, ab 50 km (einfache Fahrt) sogar 10 €. Finden mehrere Tätigkeitseinheiten an einem Tag statt, gilt der Fahrtkostenzuschuss nur einmal für die Anfahrt. 

Der Fahrtkostenzuschuss wird ausschließlich für die außerschulischen Kooperationspartner gewährt, die Angebote an ganztägig arbeitenden Schulen im ländlichen Raum unterbreiten. Die Einordnung der Schulstandorte in die Kategorie „ländlicher Raum“ basiert auf den Raum-Zuordnungen der geltenden Landesverordnung über das Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern.

Besteht ein Anspruch auf die Zahlung des Fahrkostenzuschusses, erhöht sich die vereinbarte Aufwandsentschädigung pro Tätigkeitseinheit um diese Summe. Es ist nur eine Veränderung in der Anlage 1 zum Kooperationsvertrag vorzunehmen.