Informationen und Dokumente für außerschulische Partner

 

Rechtliche Grundlagen

Die Möglichkeit, außerschulische Partner in die Ausgestaltung des ganztägigen Lernens mit einzubeziehen, eröffnet ganztägig arbeitenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft zusätzliche Bildungs-, Freizeit- und Betreuungsangebote, um die Palette Unterricht ergänzender Angebote zu erweitern. Den rechtlichen Rahmen der Zusammenarbeit bildet die "Verwaltungsvorschrift zur Regelung des ganztägigen Lernens an öffentlichen allgemein bildenden Schulen in M-V" in der aktualisierten Fassung vom August 2025.
 

 

Übersicht der öffentlichen ganztägig arbeitenden Schulen in M-V

     

 

Liste der Schul-Standorte im ländlichen Raum

In dieser Liste werden alle Schul-Standorte aufgeführt, die der Kategorie "ländlicher Raum" zuzuordnen sind. Für diese Schul-Standorte können außerschulische Partner in der Anlage 1 Angebotskonzept einen Fahrtkostenzuschuss geltend machen. Die Einordnung der Schul-Standorte in die Kategorie "ländlicher Raum" basiert auf den Raum-Zuordnungen der geltenden Landesverordnung über das Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern.

 

 

Karte der öffentlichen ganztägig arbeitenden Schulen in M-V

Die interaktive Karte „Schulstandorte in M-V“ zeigt alle Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, die ganztägige Betreuung anbieten.
Die Daten basieren auf der Liste der öffentlichen ganztägig arbeitenden Schulen in M-V 2025/2026.
Über verschiedene Filter lassen sich Schularten, Regionen und Entfernungen auswählen, und die Ergebnisse können direkt als CSV-Datei exportiert werden.
 

Karte mit den öffentlichen ganztägig arbeitenden Schulen in M-V 2025/2026

 

Finanzen

Jeder ganztägig arbeitenden Schule in MV steht zur Finanzierung von Ganztagskooperationen ein Finanzbudget zur Verfügung: Mindestens ein Viertel der Ganztagszuweisung einer Schule erfolgt in Form eines Finanzbudgets. Daraus können die Schulen ihren außerschulischen Kooperationspartnern eine Aufwandsentschädigung zahlen, deren Höhe individuell zwischen der Schule und ihren Partnern vereinbart wird.

 

Dokumente für Partnerschaften zwischen Schulen und außerschulischen Kooperationspartnern

Die Serviceagentur Ganztägig lernen M-V bietet sowohl den Schulen in öffentlicher Trägerschaft als auch den außerschulischen Partnern, die an ganztägig arbeitenden Schulen tätig werden wollen, eine Zusammenstellung der dafür notwendigen Formulare, Werkzeuge und hilfreiche Tipps.
 

Da ab dem Schuljahr 2026/2027 außerschulische Kooperationspartner, die einer Schule im ländlichen Raum ein Angebot unterbreiten, einen pauschalen Fahrtkostenzuschuss erhalten können, ist die neue Anlage 1 Angebotskonzept zu verwenden. Bereits geschlossene Verträge behalten ihre Gültigkeit, es ist ggf. nur Anlage 1 Angebotskonzept auszutauschen. Die dafür geltenden Regelungen können Sie den Verfahrenshinweisen zur Anlage 1 Angebotskonzept entnehmen. Eine Liste der Schul-Standorte im ländlichen Raum finden Sie unter der Übersicht der öffentlich ganztägig arbeitenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern.

 

 

Variante A: Kooperationsvertrag Verein, Verband, Institution, Unternehmen, selbstständig unternehmerisch tätigen Einzelpersonen

 

Variante B: Kooperationsverträge mit ehrenamtlichen oder nebenberuflich tätigen Einzelpersonen

 

Werkzeuge zur Gestaltung der Kooperation

 

Checkliste außerschulische Partner (Suche nach und Pflege von außerschulischen Partnern)

Checkliste Planung ganztägiges Lernen (Planung und Organisation des ganztägigen Lernens)

Kooperation und das Ganztägige Lernen (Film Kooperation)  

 

Unser Beratungsangebot

Sie haben Fragen oder wünschen sich weitere Informationen und Gesprächspartner zum Thema? Kommen Sie gern mit Ihren Fragen auf uns zu und lassen Sie sich beraten.

 

Informationsbroschüre

Schauen Sie sich gern auch unsere kompakte Handreichung an mit den wichtigsten Informationen.

 

Kooperationsinitiative

Kooperationen mit Vereinen, Verbänden, Institutionen und Einrichtungen bereichern das Ganztagsangebot für Schüler*innen. Vor diesem Hintergrund hat sich das Land mit außerschulischen Partnern auf eine Zusammenarbeit im Rahmen des ganztägigen Lernens verständigt. Die Unterzeichnung der Vereinbarung "Kooperationsinitiative für das ganztägige Lernen in Mecklenburg-Vorpommern" am 10.01.2018, zuletzt erweitert am 11.05.2022 und am 16.12.2024, steht für den Beginn einer landesweiten Initiative und lädt weitere Partner ausdrücklich ein, sich ebenfalls dieser Interessengemeinschaft anzuschließen.
 

 

Downloads

  • Diese Broschüre der Serviceagentur Ganztägig lernen M-V bietet außerschulischen Partnern, die sich für eine Zusammenarbeit mit Ganztagsschulen interessieren, eine gute Orientierungshilfe. Diese Handreichung zeigt auf, wie "Unterricht ergänzende Angebote" im Ganztag aufgebaut sein sollten und unter welchen Rahmenbedingungen es zu einer Kooperation zwischen einer ganztägig arbeitenden Schule sowie ihren Partnern kommen kann.