Mecklenburg-Vorpommern verfügt inzwischen über ein dichtes Netz an ganztägig arbeitenden Schulen, das zunehmend wächst. Mit der "Verwaltungsvorschrift zur Regelung des ganztägiges Lernens an öffentlichen allgemein bildenden Schulen in M-V" in der aktualisierten Fassung fördert das Bildungsministerium diesen Prozess.
Ganztägig arbeitende Schulen etablieren sich als vielseitige Lern- und Lebensorte. Hier können Schüler*innen an mindestens 3 Tagen in der Woche über den Unterricht hinaus zusätzliche Bildungs-, Freizeit- und Betreuungsangebote nutzen. Die besondere Form der Organisation schafft Raum und Zeit für individuelles Fördern und Fordern, für Probieren und Entdecken, für die Entwicklung von Kompetenzen. Ein wichtiger Bestandteil dieser Arbeit sind außerschulische Partner aus allen Bereichen der Gesellschaft.
Mögliche Organisationsformen des Ganztags
In der Regel sollten interessierte Grund- oder weiterführende Schulen anstreben, eine Ganztagsschule in gebundener Form zu werden. Ganztägig arbeitende Grundschulen in M-V arbeiten überwiegend in Kooperation mit dem Hort zusammen, der ein ergänzendes Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot unterhält.
Ganztägig arbeitende Schulen können ihren Betrieb prinzipiell in drei Varianten organisieren:
- Ganztagsschule in offener Form: Hier nehmen Schüler*innen freiwillig an den Unterricht ergänzenden Angeboten teil.
- Ganztagsschule in teilweise gebundener Form: Hier nehmen Schüler*innen ganzer Klassen oder Jahrgangsstufen verpflichtend an den Unterricht ergänzenden Angeboten teil.
- Ganztagsschule in gebundener Form: Hier nehmen alle Schüler*innen verpflichtend an den Unterricht ergänzenden Angeboten teil.
Beratungsangebot der Serviceagentur
Falls Sie Fragen haben oder falls Sie für sich und/oder Ihr Kollegium eine Beratung wünschen, kommen Sie gern auf uns zu.
Dokumente für die Ganztagsschulentwicklung
Ganztägiges Lernen Neuregelungen ab Schuljahr 2026/2027
Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung M-V stellt ab dem Schuljahr 2026/2027 Schulen und außerschulische Kooperationspartner für die Umsetzung von Ganztagsangeboten neue Regelungen zur Verfügung.
Fahrtkostenzuschuss für außerschulische Partner an Schulen im ländlichen Raum
Da ab dem Schuljahr 2026/2027 außerschulische Kooperationspartner, die einer Schule im ländlichen Raum ein Angebot unterbreiten, einen pauschalen Fahrtkostenzuschuss erhalten können, ist die neue Anlage 1 Angebotskonzept zu verwenden. Bereits geschlossene Verträge behalten ihre Gültigkeit, es ist ggf. nur Anlage 1 Angebotskonzept auszutauschen. Die dafür geltenden Regelungen können Sie den Verfahrenshinweisen zur Anlage 1 Angebotskonzept entnehmen.
beschreibbare Dokumente:
ergänzende Angebote durchgeführt von Schülerinnen und Schülern "Schülernachhilfe"
Ab dem Schuljahr 2026/2027 können Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 9 ihren Mitschülerinnen und Mitschülern ein ergänzendes Angebot im Bereich "Nachhilfe" in verschiedenen Unterrichtsfächern unterbreiten. Die dafür geltenden Regelungen können Sie den Verfahrensweisen für Schulen entnehmen.
Außerdem steht vom Land M-V eine Handreichung für Schulleitungen zur Verfügung:
Die Schulleitung kann in bestimmten Fällen die Zeichnungsbefugnis für Kooperationsverträge erhalten.
Gern können Sie auch diese Vorlage nutzen, mit der Sie Ihren außerschulischen Kooperationspartnern Informationen an die Hand geben:
Checkliste außerschulische Partner (Suche nach und Pflege von außerschulischen Partnern)