Bedeutung von Kooperationen im Ganztag

Ganztägig arbeitende Schulen nutzen für die Ausgestaltung ihrer Angebote Kooperationen mit Vereinen, Verbänden, Institutionen, Einrichtungen oder Einzelpersonen. Die außerschulischen Partner bereichern die Unterricht ergänzenden Angebote, indem sie eine Vielzahl spezifischer Kompetenzen, Erfahrungen und Wissen in das ganztägige Lernen einbringen. Sie helfen den Kindern und Jugendlichen, ihre eigenen Interessen und Neigungen zu entdecken und führen sie an eine sinnvolle Freizeitgestaltung heran. In einem gemeinschaftlichen Miteinander entwickeln die Schüler*innen ihre Fähigkeiten, erfahren Wertevermittlung und entfalten auf eine besondere Art Sozial- und Selbstkompetenzen.

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Die Kooperation mit außerschulischen Partnern ermöglicht vielfältige, lebensnahe Unterricht ergänzende Angebote. Dabei können der Sozialraum, außerschulische Lernorte und die Lebenswelt der Schüler*innen genutzt werden. Außerdem wird eine enge Verzahnung mit dem Unterricht angestrebt.

Damit Kooperationen den erwünschten Effekt erzielen und zur beiderseitigen Zufriedenheit führen, erfordert es

• eine Bedarfsermittlung auf der Grundlage der Interessen und Bedürfnisse der Schüler*innen,

• die Festlegung gemeinsamer Ziele,

• den Abschluss eines Vertrages, in dem die Ziele, Inhalte und Rahmenbedingungen verbindlich festgeschrieben werden,

• die Erfüllung festgelegter Qualifizierungsvoraussetzungen durch die außerschulischen Partner und ihre Stärkung in der pädagogischen Tätigkeit durch Qualifizierung,

• die Anerkennung der außerschulischen Partner als gleichberechtigte Mitglieder im multiprofessionellen Team,

• die Einbindung der außerschulischen Partner in Schulveranstaltungen,

• eine gemeinsame Planung und Absprachen,

• eine enge Zusammenarbeit der*des Kooperationsbeauftragten der Schule mit den außerschulischen Partnern,

• die regelmäßige Evaluation der Kooperation unter Beteiligung der Schüler*innen.

Um Kooperationen finanzieren zu können, nutzen ganztägig arbeitende Schule das ganztagsspezifische Finanzbudget. Es setzt sich aus einem unabhängigen Grundbudget und einer schulspezifischen Ausstattung zusammen. Das Grundbudget beträgt unabhängig von der Organisationsform der Schule bzgl. des ganztägigen Lernens und der Anzahl der Teilnehmenden am Ganztag pro Schuljahr 2.500 €.