
Materialart
- Arbeitshilfen und Praxismaterial für die Ganztagsschule
Die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses ist nicht erforderlich, wenn der Kooperationspartner und die das Angebot durchführende Person in einem direkten Arbeitsverhältnis zueinanderstehen und das erweiterte Führungszeugnis dafür ohnehin Voraussetzung ist. Der Kooperationspartner verpflichtet sich dann allerdings schriftlich zur sofortigen Anzeige ihm als Arbeitgeber bekannt gewordener Informationen in Strafsachen. Nachfolgende Erklärung ist vom Kooperationspartner auszufüllen und von der Schule zu den Unterlagen zu nehmen.